Rechtssichere Energieausweise – Klarheit für Verkauf, Vermietung und Behörden
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis nach GEG – professionell erstellt
Ein Energieausweis ist nach dem GEG Pflicht für fast jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung. Wir erstellen rechtssichere Verbrauchs- und Bedarfsausweise, die Sie vor Haftungsrisiken schützen und Transparenz schaffen.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis – Welchen benötigen Sie?
Die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängt von Ihrem Gebäude und Ihrem Anwendungsfall ab. Beide Varianten sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) rechtsgültig, unterscheiden sich aber in Aussagekraft und Erstellungsaufwand:
Bedarfsausweis
- Technische Berechnung basierend auf Bausubstanz, Dämmung und Heizungstechnik
- Nutzerunabhängig: Zeigt theoretischen Energiebedarf bei Standard-Nutzerbedingungen
- Pflicht bei: Wohngebäude mit ≤4 Wohneinheiten (Baujahr vor 1977, kein Wärmeschutznachweis)
- Vorteil: Objektiver Vergleich, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner
Verbrauchsausweis
- Verbrauchsdaten-Basis: Berechnung auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Nutzerabhängig: Zeigt tatsächlichen Verbrauch, beeinflusst durch Heizverhalten
- Zulässig bei: Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten oder neuere Gebäude mit Wärmeschutznachweis
- Vorteil: Schnellere und kostengünstigere Erstellung
Beide Ausweise enthalten die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und Modernisierungsempfehlungen. Wir beraten Sie individuell, welche Variante für Ihr Gebäude rechtlich erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtssicherheit und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Ein fehlender oder unvollständiger Energieausweis kann teuer werden. Das GEG schreibt klare Pflichtangaben vor, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden kann:
- Pflichtangaben in Anzeigen: Art des Ausweises, Endenergiekennwert, Energieträger und Baujahr bei Immobilienanzeigen (Print, Online, Aushang)
- Vorlagepflicht bei Besichtigung: Der Energieausweis muss Kaufinteressenten oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden
- DIBt-Registrierung: Alle von uns erstellten Energieausweise werden zentral beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert – Ihre Rechtssicherheit
- Modernisierungsempfehlungen inklusive: Unsere Ausweise enthalten fundierte Vorschläge für energetische Verbesserungen – ein Mehrwert für Käufer und Mieter
Durch unsere BAFA-Zulassung und langjährige Erfahrung garantieren wir Ihnen rechts- und normkonforme Energieausweise, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unser Erstellungsprozess: Schnell und professionell
Wir haben den Prozess zur Erstellung Ihres Energieausweises optimiert, damit Sie schnell und ohne Aufwand zu Ihrem rechtssicheren Dokument kommen:
Datenerfassung
Sie senden uns per Checkliste oder Vor-Ort-Termin alle relevanten Gebäudedaten (Baujahr, Flächen, Heizungstyp, Dämmung). Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre.
Fachgerechte Berechnung
Unsere zertifizierten Energieberater berechnen nach GEG den Endenergiekennwert, Primärenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse. Bei Bedarfsausweisen erfolgt die Berechnung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108/4701.
Ausstellung & DIBt-Registrierung
Sie erhalten den offiziellen Energieausweis als PDF-Dokument, registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Gültig für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Erläuterung der Effizienzklasse
Auf Wunsch erläutern wir Ihnen kurz die Bedeutung Ihrer Effizienzklasse und die integrierten Modernisierungsempfehlungen – damit Sie die Kennzahlen richtig einordnen können.
Von der Anfrage bis zum fertigen Ausweis vergehen in der Regel nur 5-7 Werktage. Bei dringenden Verkaufs- oder Vermietungsterminen bieten wir auch einen Express-Service an.
FAQ – Häufige Fragen zum Energieausweis
Energieausweis jetzt beantragen
Schnelle, rechtssichere Erstellung – Kontaktieren Sie uns für Ihren Energieausweis.
Zum Kontaktformular